Wir sind im Besitz des Kompetenznachweises A1/A3, sowie des Fernpilotenzeugnisses A 2.

 Außerdem verfügen wir über eine Ausnahmegenehmigung, z.B. für Flüge in Wohngebieten, an Bundesautobahnen und -wasserstraßen und anderen Bereichen.

Für weitere Fragen sprechen Sie uns gerne an, oder besuchen Sie zum Beispiel die Seite Digitale Plattform unbemannnte Luftfahrt.